Informationen zum Unfallschwerpunkt
Bundesstraße B275, "Todesstreifen Ortenberg"

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Leserbrief von Thomas L. Klein. Abgedruckt im Büdinger Boten am 28.4.2004
 

Als Angehöriger eines in Ortenberg getöteten Unfallopfers fragt man sich manchmal, welche Prioritäten der Magistrat und die Bürgermeisterin, die gleichzeitig die Funktion der Ortspolizeibehörde wahrnimmt, in Punkto Sicherheit für ihre Mitbürger setzen.

In der Nähe des Marktplatzes von Ortenberg sind in den letzten 3 Jahren nahezu an der gleichen Stelle im Bereich der Wilhelm-Leuschner-Straße (B 275) bereits 3 ältere Frauen angefahren und schwer verletzt bzw. getötet worden.

Diese Unfälle können nicht mit dem Hinweis abgetan werden, die betroffenen Fußgänger hätten halt nicht aufgepasst, denn recherchiert man weiter, stellt man fest: das statistische Landesamt in Wiesbaden hat sogar 8 Unfälle mit Personenschäden, schwer Verletzten und Toten nur in den letzten 5 Jahren in der Ortsdurchfahrt alleine im Bereich des Marktplatzes verzeichnet. Dies sind nur die offiziell erfassten Unfälle. Hinzu kommen noch weitere bekannte Unfälle mit Fußgängern sowie die beiden im Bereich der Bushaltestelle auf dem Fußweg am Kiosk schwer verletzten Kinder. Eine solche Häufung von Unfällen in einem Bereich von weniger als 100 m Länge kann nicht mehr zufällig sein.

Warum wird dann im Mitteilungsblatt der Stadt Ortenberg von der Bürgermeisterin geschrieben „…Tatsache ist, dass es weder auf dem Marktplatz noch an den Bushaltestellen zu Unfällen mit Personenschäden gekommen ist…“? Sollen damit die Bürger verunsichert oder ruhig gestellt werden? Auf meine Briefe an die Bürgermeisterin und weitere „Handelnde“ verschiedener Gremien mit der Bitte, mich bei den Bemühungen um mehr Verkehrssicherheit in diesem Bereich zu unterstützen, erhielt ich bis heute seit nahezu vier Monaten von keinem der Adressaten eine Antwort auf diese Briefe. Im Februar dieses Jahres war aus dem Rathaus auf Nachfrage von Pressevertretern überregionaler Zeitungen zu hören, dass die Stadt Ortenberg aus dieser Unfallhäufung mit Fußgängerunfällen keinerlei Handlungsbedarf sehe.

Als direkt Betroffener, Anlieger und täglicher Beobachter der Gefahren bleibt einem da keine andere Wahl, als auf eigene Initiative übergeordnete Stellen einzuschalten. In diesem Fall war es der hessische Verkehrsminister, der die Verkehrssicherheitskommission („Unfallkommission“) des hessischen Landesamtes für Straßen- und Verkehrswesen zur Überprüfung und Bewertung der Unfallsituation in Ortenberg beauftragte.

Vom hessischen Verkehrsminister ist im Nachgang zu dieser Begehung festgestellt worden, dass dieser Bereich in Ortenberg „…unter Berücksichtigung der erkennbaren verkehrlichen und baulichen Mängel die Unfallsituation als auffällig einzustufen“ …ist.

Bei der Begehung vor Ort wurde außerdem folgendes Ergebnis erzielt: die Festlegung des Landes Hessen, dass schnellstens eine Fußgängerampel im Bereich der häufig frequentierten Querungsstelle über die B 275 an der Post gebaut und bis dahin eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 angeordnet wird. Der Bau dieser Fußgängerampel wird vollständig vom Land Hessen finanziert und belastet den städtischen Haushalt bei der Anschaffung nicht. Dazu kommt noch die öffentlich ausgesprochene Forderung seitens des Vertreters der Verkehrssicherheitskommission an die Stadt Ortenberg zur unbedingten Herstellung einer „qualifizierten Bushaltestelle“ an der B 275 Richtung Selters und die bauliche Abgrenzung der Fahrfläche der stark frequentierten Bundesstraße B 275 vom Bürgersteig mittels bislang fehlender Bordsteinkanten.

Die Stadt Ortenberg ist hier verantwortlich für die Anlage und Beschaffenheit von Bushaltestellen und Bürgersteigen mit Bordsteinkanten, deren Umbau bzw. bauliche Herstellung gemäß des Schreibens des Verkehrsministers eine „…notwendige Voraussetzung für einen dauerhaft sicheren Verkehrsablauf für alle Verkehrsteilnehmer ist.“

Die für die Anlage von Bushaltestellen gültige Richtlinie EAE 85/95 schreibt für diese Straßensituation eine Fahrbahnhaltestelle mit Hochbord vor. Eine Gefahr wird derzeit unter anderem durch die auf dem Bürgersteig ohne bauliche Abgrenzung zu diesem und zur Straße aufmarkierte Busbucht ausgelöst, was nicht den Richtlinien entspricht. Es fahren oft LKWs schnell auf die Bushaltestelle und den Bürgersteig, um kurz zum gegenüberliegenden Kiosk zu gehen, der übrigens im Eigentum der Stadt Ortenberg steht – oder andere Fahrzeuge mit hoher Geschwindigkeit an Linksabbiegern rechts über Bushaltestelle und Bürgersteig vorbei, wodurch Passanten auf dem Bürgersteig gefährdet werden.

Auch wenn Fahrzeuge mit schneller Geschwindigkeit die Kurve zwischen der Bushaltestelle und der neuen Fußgängerampel schneiden und dort mangels Bordsteinkante den Gehweg überfahren, werden regelmäßig Fußgänger gefährdet. Dies ist dem Magistrat auch schon lange bewusst, wie man aus früheren Veröffentlichungen erkennen kann. Es wurden mehrfach in den letzten Jahren Rückstellungen im städtischen Haushalt zur Behebung der Gefährdungen gebildet, verwendet wurden sie jedoch anscheinend für andere Zwecke.

Aber noch einmal grundsätzlich: Warum kann an der Ecke Marktplatz/Post kein Poller angebracht werden, der verhindert, dass Fahrzeuge dicht am Postgebäude einbiegen und Fußgänger erfassen, die von oben kommen oder an der Ecke warten? Warum ist der Fußgängerüberweg Marktplatz zum Biergarten vor der Pizzeria und der Grundschule vom Marktplatz aus offen, so dass Fahrzeuge, die vom Marktplatz links abbiegen, auf dem Bürgersteig wartende Fußgänger gefährden können? Warum haben Biergärten in Ortenberg anscheinend einen höheren Stellenwert als die Sicherheit von Buspassagieren?

Warum werden die Forderungen des hessischen Verkehrsministers bezüglich der Herstellung der Bordsteinkanten, des Fußweges und der den Richtlinien entsprechenden Bushaltestelle vom Magistrat der Stadt Ortenberg nicht aufgegriffen und umgesetzt?

Da kann doch nicht immer auf die Belastung des städtischen Haushalts hingewiesen werden, wenn Anträge auf finanzielle Förderung solcher Maßnahmen erst gar nicht gestellt werden. Außerdem scheinen Gelder und neue Kredite für andere Bauvorhaben, die die Haushaltskasse der Stadt Ortenberg und vielleicht der Bürger direkt noch lange belasten werden – damit sind nicht das Feuerwehrgerätehaus oder die Rettungswache gemeint – wohl in ausreichender Menge vorhanden zu sein.

Es ist nur eben die Frage, wo man Prioritäten setzt, die auch die Bürgermeisterin dazu bewog, in einem Internetforum zu diesem Thema vor Wochen öffentlich mitzuteilen, dass sie noch andere Themen mit „Vorrang“ zu bearbeiten hat, bevor sie meinen Brief liest.

Ich bin nun gespannt, wer sich bei Inbetriebnahme der fertig gestellten Ampel mit dieser fotografieren lässt. Ob das die gleichen Leute sind, die sich öffentlich über die Stromkosten dieser neuen Fußgängerampel aufregen?


Thomas L. Klein

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