Leserbrief von Thomas L. Klein. Abgedruckt im Büdinger Boten
am 28.4.2004
Als Angehöriger eines in
Ortenberg getöteten Unfallopfers fragt man sich manchmal,
welche Prioritäten der Magistrat und die Bürgermeisterin, die
gleichzeitig die Funktion der Ortspolizeibehörde wahrnimmt, in
Punkto Sicherheit für ihre Mitbürger setzen.
In der Nähe des Marktplatzes
von Ortenberg sind in den letzten 3 Jahren nahezu an der
gleichen Stelle im Bereich der Wilhelm-Leuschner-Straße (B
275) bereits 3 ältere Frauen angefahren und schwer verletzt
bzw. getötet worden.
Diese Unfälle können nicht mit
dem Hinweis abgetan werden, die betroffenen Fußgänger hätten
halt nicht aufgepasst, denn recherchiert man weiter, stellt
man fest: das statistische Landesamt in Wiesbaden hat sogar 8
Unfälle mit Personenschäden, schwer Verletzten und Toten nur
in den letzten 5 Jahren in der Ortsdurchfahrt alleine im
Bereich des Marktplatzes verzeichnet. Dies sind nur die
offiziell erfassten Unfälle. Hinzu kommen noch weitere
bekannte Unfälle mit Fußgängern sowie die beiden im Bereich
der Bushaltestelle auf dem Fußweg am Kiosk schwer verletzten
Kinder. Eine solche Häufung von Unfällen in einem Bereich von
weniger als 100 m Länge kann nicht mehr zufällig sein.
Warum wird dann im
Mitteilungsblatt der Stadt Ortenberg von der Bürgermeisterin
geschrieben „…Tatsache ist, dass es weder auf dem Marktplatz
noch an den Bushaltestellen zu Unfällen mit Personenschäden
gekommen ist…“? Sollen damit die Bürger verunsichert oder
ruhig gestellt werden? Auf meine Briefe an die Bürgermeisterin
und weitere „Handelnde“ verschiedener Gremien mit der Bitte,
mich bei den Bemühungen um mehr Verkehrssicherheit in diesem
Bereich zu unterstützen, erhielt ich bis heute seit nahezu
vier Monaten von keinem der Adressaten eine Antwort auf diese
Briefe. Im Februar dieses Jahres war aus dem Rathaus auf
Nachfrage von Pressevertretern überregionaler Zeitungen zu
hören, dass die Stadt Ortenberg aus dieser Unfallhäufung mit
Fußgängerunfällen keinerlei Handlungsbedarf sehe.
Als direkt Betroffener,
Anlieger und täglicher Beobachter der Gefahren bleibt einem da
keine andere Wahl, als auf eigene Initiative übergeordnete
Stellen einzuschalten. In diesem Fall war es der hessische
Verkehrsminister, der die Verkehrssicherheitskommission
(„Unfallkommission“) des hessischen Landesamtes für Straßen-
und Verkehrswesen zur Überprüfung und Bewertung der
Unfallsituation in Ortenberg beauftragte.
Vom hessischen
Verkehrsminister ist im Nachgang zu dieser Begehung
festgestellt worden, dass dieser Bereich in Ortenberg „…unter
Berücksichtigung der erkennbaren verkehrlichen und baulichen
Mängel die Unfallsituation als auffällig einzustufen“ …ist.
Bei der Begehung vor Ort wurde
außerdem folgendes Ergebnis erzielt: die Festlegung des Landes
Hessen, dass schnellstens eine Fußgängerampel im Bereich der
häufig frequentierten Querungsstelle über die B 275 an der
Post gebaut und bis dahin eine Reduzierung der Geschwindigkeit
auf Tempo 30 angeordnet wird. Der Bau dieser Fußgängerampel
wird vollständig vom Land Hessen finanziert und belastet den
städtischen Haushalt bei der Anschaffung nicht. Dazu kommt
noch die öffentlich ausgesprochene Forderung seitens des
Vertreters der Verkehrssicherheitskommission an die Stadt
Ortenberg zur unbedingten Herstellung einer „qualifizierten
Bushaltestelle“ an der B 275 Richtung Selters und die bauliche
Abgrenzung der Fahrfläche der stark frequentierten
Bundesstraße B 275 vom Bürgersteig mittels bislang fehlender
Bordsteinkanten.
Die Stadt Ortenberg ist hier
verantwortlich für die Anlage und Beschaffenheit von
Bushaltestellen und Bürgersteigen mit Bordsteinkanten, deren
Umbau bzw. bauliche Herstellung gemäß des Schreibens des
Verkehrsministers eine „…notwendige Voraussetzung für einen
dauerhaft sicheren Verkehrsablauf für alle Verkehrsteilnehmer
ist.“
Die für die Anlage von
Bushaltestellen gültige Richtlinie EAE 85/95 schreibt für
diese Straßensituation eine Fahrbahnhaltestelle mit Hochbord
vor. Eine Gefahr wird derzeit unter anderem durch die auf dem
Bürgersteig ohne bauliche Abgrenzung zu diesem und zur Straße
aufmarkierte Busbucht ausgelöst, was nicht den Richtlinien
entspricht. Es fahren oft LKWs schnell auf die Bushaltestelle
und den Bürgersteig, um kurz zum gegenüberliegenden Kiosk zu
gehen, der übrigens im Eigentum der Stadt Ortenberg steht –
oder andere Fahrzeuge mit hoher Geschwindigkeit an
Linksabbiegern rechts über Bushaltestelle und Bürgersteig
vorbei, wodurch Passanten auf dem Bürgersteig gefährdet
werden.
Auch wenn Fahrzeuge mit
schneller Geschwindigkeit die Kurve zwischen der
Bushaltestelle und der neuen Fußgängerampel schneiden und dort
mangels Bordsteinkante den Gehweg überfahren, werden
regelmäßig Fußgänger gefährdet. Dies ist dem Magistrat auch
schon lange bewusst, wie man aus früheren Veröffentlichungen
erkennen kann. Es wurden mehrfach in den letzten Jahren
Rückstellungen im städtischen Haushalt zur Behebung der
Gefährdungen gebildet, verwendet wurden sie jedoch anscheinend
für andere Zwecke.
Aber noch einmal
grundsätzlich: Warum kann an der Ecke Marktplatz/Post kein
Poller angebracht werden, der verhindert, dass Fahrzeuge dicht
am Postgebäude einbiegen und Fußgänger erfassen, die von oben
kommen oder an der Ecke warten? Warum ist der Fußgängerüberweg
Marktplatz zum Biergarten vor der Pizzeria und der Grundschule
vom Marktplatz aus offen, so dass Fahrzeuge, die vom
Marktplatz links abbiegen, auf dem Bürgersteig wartende
Fußgänger gefährden können? Warum haben Biergärten in
Ortenberg anscheinend einen höheren Stellenwert als die
Sicherheit von Buspassagieren?
Warum werden die Forderungen
des hessischen Verkehrsministers bezüglich der Herstellung der
Bordsteinkanten, des Fußweges und der den Richtlinien
entsprechenden Bushaltestelle vom Magistrat der Stadt
Ortenberg nicht aufgegriffen und umgesetzt?
Da kann doch nicht immer auf
die Belastung des städtischen Haushalts hingewiesen werden,
wenn Anträge auf finanzielle Förderung solcher Maßnahmen erst
gar nicht gestellt werden. Außerdem scheinen Gelder und neue
Kredite für andere Bauvorhaben, die die Haushaltskasse der
Stadt Ortenberg und vielleicht der Bürger direkt noch lange
belasten werden – damit sind nicht das Feuerwehrgerätehaus
oder die Rettungswache gemeint – wohl in ausreichender Menge
vorhanden zu sein.
Es ist nur eben die Frage, wo
man Prioritäten setzt, die auch die Bürgermeisterin dazu
bewog, in einem Internetforum zu diesem Thema vor Wochen
öffentlich mitzuteilen, dass sie noch andere Themen mit
„Vorrang“ zu bearbeiten hat, bevor sie meinen Brief liest.
Ich bin nun gespannt, wer sich
bei Inbetriebnahme der fertig gestellten Ampel mit dieser
fotografieren lässt. Ob das die gleichen Leute sind, die sich
öffentlich über die Stromkosten dieser neuen Fußgängerampel
aufregen?
Thomas L. Klein
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